Informationen zur örtlichen Zuständigkeit

In vielen Fällen hängt die Zulässigkeit eines Verfahrens von der örtlichen Zuständigkeit ab, das heißt davon, welche Orte zu dem Bezirk des Gerichtes gehören.

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Suchen Sie einen Ansprechpartner?

Sammelruf: 06592/18-0 (Auskunft Amtsgericht)
Durchwahl: 18 - Nebenstelle

FunktionTelefondurchwahl
Auskunft Amtsgericht0
Verwaltung401, 402
Rechtsantrags-/Beratungshilfestelle430
Gerichtsvollzieherverteilerstelle423
Gerichtszahlstelle428
Service-Einheit 1 (Betreuungssachen)
(Hinterlegungssachen Durchwahl 411)
405, 406, 411, 437
Service-Einheit 2 (Familiensachen)404, 421
Service-Einheit 3 (Zivilsachen)423, 424
Service-Einheit 4 (Straf-Bußgeld-Sachen)417
Service-Einheit 5, 6 (Grundbuchsachen) 
- Verbandsgemeinde Daun432
- Stadt Daun und deren Stadtteile429
- Verbandsgemeinde Hillesheim428
Verbandsgemeinde Kelberg432
Service-Einheit 7 (Zwangsvollstreckungssachen)423
Service-Einheit 8 (Nachlass-Sachen)433. 434

Zeugenkontaktstelle

Beim Amtsgericht Daun sind für Sie folgende Zeugenkontaktstellen eingerichtet:

FamiliensachenServiceeinheit 206592/18-404 od. 421
ZivilsachenServiceeinheit 306592/18-423 od. 424
StrafsachenServiceeinheit 406592/18-417