Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Daun

Anschrift:

Berliner Straße 3, 54550 Daun
Postfach 1120, 54542 Daun

Tel.: 06592/18-0
Fax: 06592/18-444
E-Mail: agdau(at)ko.jm.rlp.de

Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag: 13:30 bis 15:30 Uhr

Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe oder Einrichtungen und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Terminvereinbarungen außerhalb dieses Zeitrahmens sind möglich.

Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts

Vertreter:
Stefan Kraft, Richter am Amtsgericht

Medienreferent:
Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts

Geschäftsleiterin:
Petra Kaiser, Justizamtsrätin
Geschäftsleiterin

Aktuelles

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Gut zu wissen

Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten.

Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag: 13:30 bis 15:30 Uhr

Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe oder Einrichtungen und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Terminvereinbarungen außerhalb dieses Zeitrahmens sind möglich.

Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.


Hinweis

Das Amtsgericht Daun ist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag geschlossen.

Für äußerst dringende richterliche Angelegenheiten, die keinen Aufschub bis zum Beginn der regulären Dienstzeit am Aschermittwoch erlauben, ist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Für richterliche Geschäfte gelten die Regelungen des beim Amtsgericht Trier eingerichteten Bereitschaftsdienstes.

Im Übrigen ist für den nichtrichterlichen Bereich am Rosenmontag und am Fastnachtsdienstag jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr ein Eildienst eingerichtet.

Informationen erhalten Sie unter Tel.Nr. 06592/180 oder an der Pforte des Amtsgerichts.

Bei dem Amtsgericht Daun ist es möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden.
Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, mit der die Unterschrift in der Papierwelt ersetzt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur kann über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur

Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.

Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten in besonderer Weise unterstützt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de

Umsetzung der sicher verschlüsselten elektronischen Zugänge zu den behördlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz

Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.

Hinweis nach § 8 Abs. 5 Transparenzgesetz (LTranspG)

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt

Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach
§ 55 Bundesdatenschutzgesetz und
§ 43 Landesdatenschutzgesetz


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.

Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.

Identität des Verantwortlichen:

Amtsgericht Daun, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, Berliner Straße 3, 54550 Daun

Telefon: 06592/18-0
Telefax: 06592/18-444
E-Mail:  agdau(at)ko.jm.rlp.de

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Justizinspektor Bauerfeind André
Landgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
Postfach 2580, 54215 Trier

Telefon: 0651/466-0
Telefax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr@ko.jm.rlp.de
 

 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.


Datenkategorien und Datenherkunft:

Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.


Empfänger:

Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.


Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.


Ihre Rechte:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i.V.m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:

Information
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;

  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten,
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Datenübertragbarkeit und
  • Widerspruch.
     

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
In Rheinland-Pfalz ist dies der

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz 
Postfach 30 40
55020 Mainz

Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.


Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).


Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Daun befindet sich direkt vor dem Haupteingang.

Ihr Weg zum Amtsgericht

Wegbeschreibung

Hier erfahren Sie, wie Sie mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht kommen.

Wichtig zu wissen!

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen.