Amtsgericht Daun
Amtsgericht Daun
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Berliner Straße 3, 54550 Daun
Postfach 1120, 54542 Daun
Telefon: 06592/18-0
Telefax: 06592/18-444
E-Mail: agdau(at)ko.jm.rlp.de
Gut zu wissen
Behördenleiter:
Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts
Vertreter:
Stefan Kraft, Richter am Amtsgericht
Medienreferent:
Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiter:
Heribert Thönnes, Justizamtsrat
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag: 13:30 bis 15:30 Uhr
Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe oder Einrichtungen und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Terminvereinbarungen außerhalb dieses Zeitrahmens sind möglich.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Hinweis
Das Amtsgericht Daun ist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag geschlossen.
Für äußerst dringende richterliche Angelegenheiten, die keinen Aufschub bis zum Beginn der regulären Dienstzeit am Aschermittwoch erlauben, ist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Sie können den Bereitschaftsdienst zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 0651 466-1657 in Anspruch nehmen.
Im Übrigen ist für den nichtrichterlichen Bereich am Rosenmontag und am Fastnachtsdienstag jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr ein Eildienst eingerichtet.
Informationen erhalten Sie unter Tel.Nr. 06592/180 oder an der Pforte des Amtsgerichts.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Daun befindet sich direkt vor dem Haupteingang.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung sowie gemäß § 43 Landesdatenschutzgesetz.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
Direktor des Amtsgerichts Norbert Kreten
Vertreter: Richter am Amtsgericht Stefan Kraft
Amtsgericht Daun, Berliner Straße 3, 54550 Daun
Telefon: 06592/18-0
Telefax: 06592/18-444
E-Mail: agdau(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Justizrechtsrat Siegfried Bielau
Landgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
Telefon: 0651/466-0
Telefax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
- Stammdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Vertragsdaten,
- Forderungsdaten und
- Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichten,
- Gerichtsvollziehern,
- Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Wichtiger Hinweis
Eingeschränkter Publikumsverkehr beim Amtsgericht
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit COVID-19 wird die Bevölkerung gebeten, persönliche Vorsprachen bei dem Amtsgericht Daun bis auf Weiteres auf ein unverzichtbares Mindestmaß zu beschränken und durch telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahmen zu ersetzen. Weitere Informationen zur empfohlenen Kontaktreduzierung finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktreduzierung.html
Bei dem Amtsgericht Daun ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben (bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Verfahren Anwaltszwang herrscht). Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax angeboten. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.