Amtsgericht Daun
Amtsgericht Daun
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Berliner Straße 3, 54550 Daun
Postfach 1120, 54542 Daun
Telefon: 06592/18-0
Telefax: 06592/18-444
E-Mail: agdau(at)ko.jm.rlp.de
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet.
Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt.
Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich.
Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Gut zu wissen
Behördenleiter:
Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts
Vertreter:
Stefan Kraft, Richter am Amtsgericht
Medienreferent:
Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiterin:
Petra Kaiser, Justizamtfrau
Geschäftsleiterin
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag: 13:30 bis 15:30 Uhr
Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe oder Einrichtungen und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Terminvereinbarungen außerhalb dieses Zeitrahmens sind möglich.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Hinweis
Das Amtsgericht Daun ist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag geschlossen.
Für äußerst dringende richterliche Angelegenheiten, die keinen Aufschub bis zum Beginn der regulären Dienstzeit am Aschermittwoch erlauben, ist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Für richterliche Geschäfte gelten die Regelungen des beim Amtsgericht Trier eingerichteten Bereitschaftsdienstes.
Im Übrigen ist für den nichtrichterlichen Bereich am Rosenmontag und am Fastnachtsdienstag jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr ein Eildienst eingerichtet.
Informationen erhalten Sie unter Tel.Nr. 06592/180 oder an der Pforte des Amtsgerichts.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Daun befindet sich direkt vor dem Haupteingang.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung sowie gemäß § 43 Landesdatenschutzgesetz.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
Direktor des Amtsgerichts Norbert Kreten
Vertreter: Richter am Amtsgericht Stefan Kraft
Amtsgericht Daun, Berliner Straße 3, 54550 Daun
Telefon: 06592/18-0
Telefax: 06592/18-444
E-Mail: agdau(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Justizamtfrau Doreen Heinemann
Landgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
Telefon: 0651/466-0
Telefax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
- Stammdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Vertragsdaten,
- Forderungsdaten und
- Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichten,
- Gerichtsvollziehern,
- Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Daun verarbeitet.
Amtsgericht Daun, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, Berliner Straße 3, 54550 Daun
Telefon: 06592/18-0, Telefax: 06592/18-444, E-Mail: agdau(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Justizamtfrau Doreen Heinemann bei dem Landgericht Trier
Landgericht Trier, Justizstraße 2,4,6, 54290 Trier
Telefon: 0651 4660, Telefax: 0651 4661900 E-Mail: lgtr<at>ko.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Beamtengesetze, die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, die Gerichtsvollzieherordnung und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Aufbewahrungspflichten richten sich nach § 43 Gerichtsvollzieherordnung (GVO). Danach sind Sonder- und Sammelakten von dem Gerichtsvollzieher fünf Jahre nach Erledigung des letzten in ihnen enthaltenen Vorgangs zu vernichten.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 LDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Hinweise zu den Schutzmaßnahmen am Amtsgericht Daun im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie
Das Amtsgericht Daun ist bestrebt, den Dienstbetrieb unter Pandemiebedingungen und Infektionsschutzgesichtspunkten aufrechtzuerhalten. Daher wurden nachstehende Maßnahmen ergriffen, um Rechtssuchende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts vor einer Infektion zu schützen. Bitte tragen Sie durch Einhaltung dieser Regeln zu einer Minimierung des Ansteckungsrisikos bei.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
- Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen zunächst telefonisch oder schriftlich vor. Sie können das Amtsgericht Daun werktäglich (Montag bis Freitag) telefonisch über die Zentrale in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichen. Über die Notwendigkeit der Vergabe eines Termins wird nach Kontaktaufnahme entschieden. Einzahlungen bitten wir grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung vorzunehmen.
- Von dieser Anordnung ausgenommen sind folgende Personenkreise:
a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte/Notare und Notarinnen (etc.) sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausübung ihres jeweiligen Amtes bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit.
b. Zu einem Termin geladene Personen eines laufenden Zivil- oder Strafverfahrens, eines Verfahrens in Familiensachen oder in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie eines Vollstreckungsverfahrens. - Im Gerichtsgebäude gelten die allgemeinen Schutzregelungen, insbesondere die, teilweise durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete, Abstandsregelung. In Gängen und Wartebereichen ist generell ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. In den Sitzungssälen sind weitere Schutzmaßnahmen getroffen.
- Die üblichen Hygieneregeln sind einzuhalten, insbesondere zur Husten-, Nies- und Händehygiene. Bereitgestellte Desinfektionsmittel sind zu nutzen. Weitere Hinweise finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/.
- Im Gebäude des Amtsgerichts Daun ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder alternativ eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Schutz mit und tragen Sie diesen nach den Hinweisen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Während der Verhandlung entscheidet der/die Vorsitzende, ob Sie die Maske abnehmen müssen (§176 GVG).
- Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist im Rahmen der – durch Infektionsschutzmaßnahmen eingeschränkten – Saalkapazitäten stets gewährleistet. Der Einlass zu Terminen erfolgt in der Regel erst zur Terminsstunde. Damit die Anzahl gleichzeitig anwesender Menschen im Gericht reduziert werden kann, wird darum gebeten, die Dauer des Aufenthalts im Gebäude auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.
- Einzahlungen bitten wir bargeldlos durch Überweisung vorzunehmen. Die Anweisung von Kosten (Zeugenentschädigung, Sachverständigenentschädigung) erfolgt grundsätzlich nur schriftlich.
- Zur Sicherung der Kontaktnachverfolgung werden Ihre Personalien erhoben. Bitte füllen Sie das entsprechende Formblatt möglichst vorab zu Hause aus und bringen Sie dieses und einen eigenen Stift bei Ihrem Besuch im Amtsgericht Wittlich mit.
- Weitere Informationen und nützliche (Antrags)Formulare finden Sie zu dem jeweiligen Sachgebiet auf dieser Homepage unter Service & Informationhttps://agdau.justiz.rlp.de/de/service-informationen/