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Informationen zur örtlichen Zuständigkeit

In vielen Fällen hängt die Zulässigkeit eines Verfahrens von der örtlichen Zuständigkeit ab, das heißt davon, welche Orte zu dem Bezirk des Gerichtes gehören.

Wenn Sie hier klicken, gelangen Sie zu einem Suchdienst, der Ihnen bei der Suche des örtlich zuständigen Gerichts behilflich ist.

Suchen Sie einen Ansprechpartner?

Sammelruf: 06592/18-0 (Auskunft Amtsgericht)
Durchwahl: 18 - Nebenstelle

FunktionTelefondurchwahl
Auskunft Amtsgericht0
Verwaltung401, 402
Rechtsantrags-/Beratungshilfestelle410
Gerichtsvollzieherverteilerstelle434
Gerichtszahlstelle429
Service-Einheit 1 (Betreuungssachen)
(Hinterlegungssachen Durchwahl 411)
405, 406, 411
Service-Einheit 2 (Familiensachen)404, 421
Service-Einheit 3 (Zivilsachen)423, 424
Service-Einheit 4 (Straf-Bußgeld-Sachen)414, 425
Service-Einheit 5, 6 (Grundbuchsachen)
- Verbandsgemeinde Daun432
- Stadt Daun und deren Stadtteile404
- Verbandsgemeinde Hillesheim429
Verbandsgemeinde Kelberg432
Service-Einheit 7 (Zwangsvollstreckungssachen)433. 434
Service-Einheit 8 (Nachlass-Sachen)433. 434

Zeugenkontaktstelle

Beim Amtsgericht Daun sind für Sie folgende Zeugenkontaktstellen eingerichtet:

FamiliensachenServiceeinheit 206592/18-404 od. 421
ZivilsachenServiceeinheit 306592/18-423 od. 424
StrafsachenServiceeinheit 406592/18-414

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Über die Behörde

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